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Autoversicherung Lexikon

 

Vorläufige Deckung

Von der so genannten vorläufigen Deckung spricht man, wenn es um den Versicherungsschutz vor dem regulären Versicherungsbeginn geht. Mit Erhalt der Deckungskarte, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt wird, besteht der vorläufige Deckungsschutz, damit das Fahrzeug zugelassen werden kann. Die vorläufige Deckung endet dann mit dem Versicherungsvertrag oder mit der Ablehnung des Versicherungsantrags.

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