Stilllegung
Die Stilllegung ein Kfz wird auch Außerbetriebsetzung genannt und bezeichnet die Abmeldung von zulassungspflichtigen Fahrzeugen. Diese Stilllegung nimmt die Kfz-Zulassungsstelle vor, wenn man Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, die Nummernschilder und eine Erklärung zum Verbleib des Kfz vorlegt. Ab dem Tag der Abmeldung muss kein Kfz-Versicherungsbeitrag mehr gezahlt werden. Zuviel gezahlte Beiträge werden zurück erstattet.






