Sonderzubehör
Als Sonderzubehör wird alles bezeichnet, was nicht zwangsläufig zum Kfz gehört. Unterschieden wird dann bezüglich der Kfz-Versicherung zwischen „ohne Zuschlag mitversichert“ und „mit Zuschlag mitversichert“. Ohne Zuschlag mitversichert ist zum Beispiel Sonderzubehör, wie Alarmanlage und Warndreieck, mit Zuschlag mitversichert ist zum Beispiel Sonderzubehör, wie ein Radio, dessen Wert die Versicherungsleistung überschreitet. Es gibt im Bereich der Autoversicherung aber auch Sonderzubehör, das nicht mit versichert werden kann, so zum Beispiel: Handys oder Bücher im Auto.






