Rabattübertragung
Fährt man viele Jahre unfallfrei, dann belohnt das die Kfz-Versicherung mit einer günstigen Schadenfreiheitsklasse und dem dazugehörigen Rabatt. Es ist möglich, diesen Rabatt an eine Person im besonderen Verhältnis (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder…) zu übertragen. Mit dieser Rabattübertragung tritt man sozusagen die schadenfreien Jahre ab. Allerdings kann diese Person nur einen Rabatt bekommen, dessen Höhe sie sich mit dem Besitz des Führerscheines selbst hätte „erarbeiten können“, der Rest geht verloren.






