Neupreisentschädigung
Bei Diebstahl oder Totalschaden eines Fahrzeuges kann der Auto-Versicherer den Neupreis dieses Autos erstatten. Das nennt sich dann Neupreisentschädigung, die unabhängig vom tatsächlichen Zeitwert ist. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Das Fahrzeug muss im Erstbesitz sein und darf eine festgelegte Altersgrenze nicht überschritten haben.






