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Autoversicherung Lexikon

 

Neupreisentschädigung

Bei Diebstahl oder Totalschaden eines Fahrzeuges kann der Auto-Versicherer den Neupreis dieses Autos erstatten. Das nennt sich dann Neupreisentschädigung, die unabhängig vom tatsächlichen Zeitwert ist. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Das Fahrzeug muss im Erstbesitz sein und darf eine festgelegte Altersgrenze nicht überschritten haben.

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