Fahrerunfallversicherung
Als Fahrer eines Fahrzeuges hat man bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen keinen Leistungsanspruch aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier springt eine Fahrerunfallversicherung ein, die eine Ergänzung zur vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung darstellt. Die Fahrerunfallversicherung zahlt auch bei Unfallflucht oder bei Unfällen durch höhere Gewalt.






