Einzelfahrerrabatt
Einen so genannten Einzelfahrerrabatt gewähren viele Versicherungsunternehmen, wenn es um die Autoversicherung geht. Hier fällt der Beitrag geringer aus, wenn die versicherte Person der ausschließliche und einzige Fahrer des Fahrzeuges ist. Sollte sich hieran etwas ändern, muss selbstverständlich die Kfz-Versicherung davon in Kenntnis gesetzt werden.






